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E-Rechnungspflicht 2027: Was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen

15. Juli 20268 Min. Lesezeit

Die elektronische Rechnung kommt — und zwar verpflichtend. Für viele kleine Unternehmen und Selbstständige klingt das erstmal nach Bürokratie-Monster. Aber keine Sorge: Wir erklären dir Schritt für Schritt, was die E-Rechnungspflicht bedeutet, ab wann sie gilt und wie du dich ganz entspannt darauf vorbereitest.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung beschlossen, dass Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland schrittweise elektronisch erstellt und übermittelt werden müssen. Das Ziel: weniger Papierkram, schnellere Prozesse und eine bessere Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt.

Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach eine PDF-Datei per E-Mail. Es handelt sich um ein strukturiertes, maschinenlesbares Format, das nach der europäischen Norm EN 16931 aufgebaut ist. Nur so können Rechnungsdaten automatisch verarbeitet werden — ohne manuelles Abtippen.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Der Gesetzgeber hat eine dreistufige Timeline vorgesehen, damit Unternehmen sich schrittweise umstellen können:

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das Versenden klassischer Rechnungen (PDF, Papier) bleibt vorerst erlaubt.

Ab 1. Januar 2027: Sendepflicht ab 800.000 € Umsatz

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen im strukturierten Format versenden. Für kleinere Unternehmen gilt weiterhin eine Übergangsfrist.

Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle

Spätestens ab 2028 müssen alle Unternehmen — unabhängig von der Größe — im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Es gibt dann keine Ausnahmen mehr.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich betrifft die E-Rechnungspflicht alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland stellen (B2B). Das gilt für:

  • Freiberufler und Selbstständige
  • Einzelunternehmer und Kleinunternehmer (ja, auch mit Kleinunternehmerregelung!)
  • GmbHs, UGs, OHGs und andere Gesellschaftsformen
  • Handwerksbetriebe, Agenturen, IT-Dienstleister und alle anderen B2B-Branchen

Nur reine B2C-Geschäfte (also Rechnungen an Privatpersonen) sind von der Pflicht ausgenommen. Sobald du aber auch nur eine Rechnung an ein anderes Unternehmen schreibst, bist du dabei.

Welche Formate sind zulässig?

In Deutschland sind zwei Formate für E-Rechnungen anerkannt, die beide der Norm EN 16931 entsprechen:

ZUGFeRD

Ein hybrides Format: Die Rechnung ist eine normale PDF-Datei, in die eine maschinenlesbare XML-Datei eingebettet ist. Der Vorteil: Menschen können die PDF lesen, Maschinen die XML-Daten. Ideal für kleine Unternehmen.

XRechnung

Ein reines XML-Format ohne PDF-Anteil. Es wird vor allem im öffentlichen Sektor verwendet und ist dort bereits Pflicht. Für Rechnungen an Behörden und Kommunen ist XRechnung das Mittel der Wahl.

Beide Formate sind gleichwertig zulässig. In der Praxis ist ZUGFeRD für die meisten kleinen Unternehmen die bessere Wahl, weil die Rechnung auch als normale PDF lesbar bleibt. Mehr dazu in unserem Artikel ZUGFeRD vs. XRechnung.

Was passiert, wenn ich nicht umstelle?

Wer nach Ablauf der Übergangsfristen weiterhin klassische Rechnungen versendet, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  • Vorsteuerabzug gefährdet: Dein Kunde kann unter Umständen keinen Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung nicht im vorgeschriebenen Format vorliegt.
  • Kundenverlust: Geschäftskunden werden zunehmend E-Rechnungen einfordern — wer nicht liefern kann, verliert Aufträge.
  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Rechnungsstellungspflichten drohen steuerrechtliche Sanktionen.

Wie bereite ich mich vor?

Die gute Nachricht: Die Umstellung muss nicht kompliziert sein. Mit der richtigen Software ist sie in wenigen Minuten erledigt. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. 1Informiere dich — Du bist schon auf dem richtigen Weg, wenn du diesen Artikel liest.
  2. 2Wähle ein E-Rechnungstool — Achte darauf, dass es ZUGFeRD und/oder XRechnung unterstützt und einfach zu bedienen ist.
  3. 3Richte deine Stammdaten ein — Firmendaten, Steuernummer, Bankverbindung. Das dauert keine fünf Minuten.
  4. 4Erstelle eine Testrechnung — Probiere das Format aus und prüfe, ob alles korrekt aussieht.
  5. 5Sprich mit deinem Steuerberater — Kläre, ob ein DATEV-Export gewünscht ist (Spoiler: wahrscheinlich ja).

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